Nicht versicherte Schäden, Obliegenheiten, Sonstiges
Die MIOMONDO-Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (oder Kopie), diesem Zertifikat und dem defekten Gerät. Die Verwendung des Gerätes für außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt, sowie die zum Hauptzweck gewerblich genutzten Geräte. Dies gilt auch für Schäden durch Miss- oder unsachgerechten Gebrauch. Leistungen aus der MIOMONDO-Garantie werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Ansprüche aus der MIOMONDO-Garantie können nur gegenüber MIOMONDO-Fachhändlern geltend gemacht werden. Sofern eine Reparatur, ein Austausch des defekten Gerätes oder sonstige Arbeiten von Dritten durchgeführt werden, welche nicht Mitglied des MIOMONDO-Verbundes sind, besteht aus der MIOMONDO-Garantie kein Ersatzanspruch für Aufwendungen, die durch diese Tätigkeiten entstanden sind. Verbrauchsmaterial und Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind nicht gedeckt, es sei denn diese Teile werden im Rahmen eines
versicherten Schadens getauscht und sind Teil des defekten Teils, wie z. B. Dichtungssätze für Brühgruppen, die im Rahmen der Schadenminderungspflicht eine günstigere Reparatur ermöglichen.
Der Umfang der MIOMONDO-Garantie bezieht sich auf den Auslieferungszustand der Maschine. Die MIOMONDO-Garantie stellt eine subsidiäre Deckung dar. Anderweitig bestehende Versicherungen, Garantien der Gerätehersteller oder Haftungen Dritter sowie Rückrufaktionen des Herstellers sind im Schadensfall vorrangig zu belasten. Durch Fachpersonen durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen derer Haftung. Schäden in Folge nicht oder zu spät durchgeführter Entkalkung, Reinigung oder Wartung sind nicht gedeckt. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß (auch Zerkratzen oder Verschrammen der Maschine ohne Beeinträchtigung der technischen Maschinenfunktionalität), sowie eventuelle Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Maschinenleistung. Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt. Schäden durch Verschwinden der Maschine (z.B. Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt. Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt. Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externem Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt. Infolge eines gedeckten Totalschadens, (auch bei defekten Original-Zubehörteilen) geht die defekte Maschine inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, Handbücher, etc.), nach erfolgter Ersatzleistung in den Besitz des Fachhändlers über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen übernimmt der Vertragshändler die fachgerechte und für Sie kostenlose Entsorgung. Sofern während der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie die geschützte Maschine getauscht wurde, müssen zur Einforderung einer Leistung aus der MIOMONDO-Garantie die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) über den Austausch vorgelegt werden.
Zudem ist im Falle eines Geräteaustausches der Austauschlieferschein zwingend bis zum Ablauf der MIOMONDO-Garantie aufzubewahren, da dieser zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuelle weitere Schadenansprüche gilt. Im Falle eines Gerätetausches im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie, geht die Miomondo-Garantie auf die neue Maschine über und beginnt wie o.a. am Tag des Ablaufs der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Herstellergarantie des Neugerätes. Wird das Gerät im Rahmen der Miomondo-Garantie getauscht, so geht die Miomondo-Garantie auf das Neugerät über und endet am Tag ihres ursprünglichen Ablaufs für das Alt Gerät. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn der Miomondo-Garantie wird durch den Gerätetausch nicht bewirkt.